Meinung am Mittwoch: Betriebsrenten werden momentan als die einzig wahre Altersvorsorge angepriesen – zu Unrecht. Wie bei Riester-Renten gibt es auch bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gute und schlechte Verträge. Darauf verstellt der Flickenteppich aus Fördervorschriften und rechtlichen Voraussetzungen aber den Blick. Eine Harmonisierung der Rahmenbedingungen ist vonnöten. Die Entgeltumwandlung sollte nicht länger eine Sonderbehandlung im Steuer- und Sozialrecht erfahren. Eine Gleichbehandlung von bAV und Riester-Renten würde vor allem jungen Verbrauchern nützen.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo