Beratung- und Ermittlungspflichten des Maklers

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter hat der Versicherungsmakler gegenüber seinen Kunden umfangreiche Beratungs- und Ermittlungspflichten. Wie weit diese Pflichten reichen, bestimmt der Maklerauftrag, den der Kunde dem Makler erteilt. Ist der zu eng gefasst, muss der Makler nicht für eventuelle Lücken im Versicherungsschutz haften, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt. Versicherungsnehmer sollten Makler beim ersten Gespräch daher umfassend über ihre Situation informieren und Zielvorstellungen formulieren.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit