Freier Dienstleistungsverkehr als schlanke Alternative

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum können in anderen Mitgliedstaaten sowohl im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr als auch über eine Niederlassung tätig werden. Die Gründung und der Betrieb einer Niederlassung sind in der Regel aufwändiger als der reine Dienstleistungsverkehr. Andererseits sind im Dienstleistungsverkehr operative Tätigkeiten im Gastland nur in begrenztem Maße möglich. Zur Umstellung eines bestehenden Niederlassungsgeschäfts auf freien Dienstleistungsverkehr müssen also die Tätigkeiten entsprechend begrenzt oder angepasst werden.

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