Großbritannien reformiert derzeit sein Versicherungsvertragsrecht. Für Konzerne, die Policen im englischen Markt einkaufen, bringen die neuen Vorschriften Vor- und Nachteile. So dürfen Versicherer die Leistung nur noch bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht komplett verweigern. Andererseits müssen die Versicherungsnehmer größere Sorgfalt bei der Offenlegung von Informationen walten lassen.
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