Bisher haben sich D&O-Versicherer oft dagegen gesperrt, dass Manager ihre Freistellungsansprüche an Unternehmen abtreten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei noch unveröffentlichten Urteilen die Zulässigkeit der Abtretung bejaht. Darauf weist die Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte hin. Laut BGH bedarf es nur einer schriftlichen Inanspruchnahme, um den Versicherungsfall auszulösen. Der von anderen Gerichten geforderte Nachweis der Ernstlichkeit der Inanspruchnahme ist nicht notwendig. Das Urteil könnte zu mehr Schäden in der D&O-Versicherung führen.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo