Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Versicherungsombudsmann hat sich in seinem aktuellen Bericht zu den Beschwerden des vergangenen Jahres einem neuen Phänomen gewidmet. In der Handy- und Reiseversicherung gibt es zunehmend Vertragsgestaltungen in Form problematischer Dreiecksverhältnisse. Die Deckung ist als Gruppenversicherungsvertrag gestaltet. Mit dieser Konstruktion haben offenbar selbst die Versicherer Probleme: Mitunter bereitet es ihnen Schwierigkeiten, Versicherungsnehmer und versicherte Person zu unterscheiden.
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