D&O-Versicherung: Aus Schaden wird man klug

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Mögliche Haftungsszenarien für Verantwortliche in Unternehmen, Vereinen oder Organisationen können sich bereits dann abzeichnen, wenn eine persönliche Haftung noch gar nicht angesprochen wurde. Nämlich dann, wenn das Unternehmen oder der Verein selbst Partei einer rechtlichen Auseinandersetzung ist. Deshalb sollte der D&O-Versicherer durchaus Interesse an der Begleitung eines „Primärprozesses“ haben. Einige D&O-Standardklauseln sehen mittlerweile auch Deckung hierfür vor. Allerdings verhalten sich die Versicherer unabhängig von den Verträgen in dieser Frage sehr unterschiedlich.

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