Wenn ein deutscher Erstversicherer beim Rückversicherungstreffen in Baden-Baden mit einem US-Rückversicherer verhandelt, kann das Ärger mit der BaFin geben. Darauf weist der Makler Guy Carpenter hin. Seit Inkrafttreten von Solvency II dürfen Rückversicherer, die nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ihren Hauptsitz haben und über keine Niederlassung in Deutschland verfügen, nur noch über die Korrespondenzversicherung mit deutschen Erstversicherern Geschäfte machen. Die Regeln sind dabei streng. Kommunikation ist nur per Telefon, Fax, E-Mail oder Post erlaubt. Es besteht aber Hoffnung auf eine Lockerung der Vorgaben.
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