Legal Eye – Die Rechtskolumne Das Risiko von börsennotierten US-Unternehmen und deren Managern, im Rahmen einer Securities Class Action in den USA in Anspruch genommen zu werden, ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr. In Deutschland gibt es zwar keine vergleichbare Möglichkeit einer Sammelklage, jedoch soll das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern. Vor allem spezialisierte Kanzleien sorgen dafür, dass solche Musterverfahren medienwirksam in Gang gesetzt werden. Sowohl aus Sicht der betroffenen Unternehmen und Manager als auch aus der Perspektive der D&O- und E&O-Versicherer sind diese Entwicklungen kritisch zu bewerten.
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