BaFin erzürnt VDVM

Der Maklerverband VDVM hat die BaFin scharf angegriffen. Stein des Anstoßes ist ein Artikel im BaFin-Journal zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Es besagt, dass Makler keine Schäden mehr im Auftrag von Versicherern regulieren dürfen. Der Verband wirft der BaFin vor, über das Ziel hinaus geschossen zu sein. Die Finanzaufsicht hält das Ganze für ein Missverständnis.

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1 Antwort »

  1. Die Ausführungen der BaFin sind in der Tat zumindest irreführend. Dass ein Makler seinen Kunden im Schadenfall unterstützen darf und den Fall im Namen des Kunden für den Versicherer aufbereiten darf, der dann darüber selbst entscheidet, kann kaum bezweifelt werden. Herrn Dr. Bräuchle und dem VDVM ist auch insoweit zuzustimmen, als nicht nachvollziehbar erscheint, warum die Risikoprüfung, die Antragsannahme oder die Bestandsverwaltung betroffen sein sollen. Keine dieser Tätigkeiten erfordert eine Subsumtion unter Rechtsnormen. Die BaFin sollte diese Punkte schnellstmöglich klarstellen. Dr. Stefan Segger, Ince & Co Cologne

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