IDD: Durchleitungsgebot gefährdet Makler

 Meinung am Mittwoch  Die Bundesregierung will das sogenannte Durchleitungsgebot im Umsetzungsgesetz der EU-Vermittlerrichtlinie IDD verankern. Demnach müssen Versicherer bei einem unter Einschaltung eines Versicherungsberaters zustande gekommenen Abschluss 80 Prozent der kalkulierten Kosten für die Vermittlung als Prämienreduzierung an den Versicherungsnehmer herausgeben. Das kann für Versicherungsmakler und -vertreter brandgefährlich werden. Die Branchenverbände scheinen die Relevanz des Themas bisher nicht erkannt zu haben.

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