Legal Eye – Die Rechtskolumne Am Mittwoch wird eine öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum deutschen IDD-Umsetzungsgesetz stattfinden. Im Mittelpunkt werden voraussichtlich die zuletzt zwischen Bundesrat und Bundesregierung diskutierten Aspekte stehen, also das Honorarverbot für Vermittler im Privatkundengeschäft, das Provisionsabgabeverbot und der produktakzessorische Ausschließlichkeitsvermittler. Es sollte bei dieser möglicherweise letzten Gelegenheit vor der Gesetzesverabschiedung aber auch geklärt werden, welche Mitarbeiter der Versicherungsunternehmen künftig dem Vertrieb zuzuordnen sein werden. Die derzeit vorgesehene Regelung geht erheblich über die Mindestanforderungen der IDD hinaus und würde die deutschen Versicherer unangemessen belasten.
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