OLG-Urteil weitet Haftung für Lebensversicherer aus

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) gegen die Aachen Münchener könnte ein Präzedenzfall für die Haftung von Lebensversicherern werden. Das Gericht hat entschieden, dass die Aachen Münchener verantwortlich ist für eine fehlerhafte Beratung durch den Finanzvertrieb DVAG, über den der Versicherer seine Renten- und Lebenspolicen vertreibt. Es ist das erste Urteil dieser Art in Deutschland und könnte zum Präzedenzfall werden.

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