Durchleitungsgebot: BaFin sucht Klarstellung

Die BaFin weist die Kritik von Verbraucherschützern zurück, sie torpediere die mit der neuen EU-Vermittlerrichtlinie IDD beabsichtigte Stärkung der Honorarberatung. Maja Kreßin, Fachanwältin für Versicherungsrecht bei der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV), hatte in einer Kolumne auf Versicherungsmonitor.de kritisiert, dass die BaFin in ihrem aktuellen Rundschreiben Versicherern ein Schlupfloch aufzeigt, wie sie auch weiterhin ausschließlich Bruttotarife anbieten können. Ungeachtet einiger Missverständnisse liegt der Kern der Debatte in der unterschiedlichen Gesetzesauslegung von BaFin und BdV: Im Gegensatz zu den Verbraucherschützern vertritt die BaFin den Standpunkt, dass es Versicherern auch nach der IDD freisteht, ob sie mit Honorarberatern zusammenarbeiten wollen oder nicht.

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