Paradigmenwechsel ohne Folgen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen könnte sich ein Paradigmenwechsel ankündigen. Der Wettbewerbssenat des Bundesgerichtshofs hatte zuletzt nach der Verwendung von unwirksamen AVB einen Folgenbeseitigungsanspruch zugesprochen, anstatt wie üblich nur ein Unterlassen. Dabei stellt sich allerdings die Frage, worauf sich ein solcher Anspruch nach Verwendung von unwirksamen Klauseln richten kann. Außerdem könnte ihn allenfalls ein Wettbewerber des betroffenen Versicherers geltend machen. In der Praxis dürften die Auswirkungen des Urteils daher überschaubar bleiben.

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