Neugeschäftsverbot für die Pensionskasse der Caritas

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Pensionskasse der Caritas das Neugeschäft untersagt. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der sich an Mitarbeiter von Kirche und Caritas sowie deren Angehörige richtet, verfügt nicht über ausreichend Solvenzkapital, der Sanierungsplan des Unternehmens konnte die BaFin nicht überzeugen. Die Pensionskasse hatte bereits Leistungskürzungen für ihre Mitglieder angekündigt.

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