Legal Eye – Die Rechtskolumne Wenn Röntgenbilder mit Namen und Diagnose im Internet auftauchen, wie gerade vom Bayerischen Rundfunk aufgedeckt, ist der gute Ruf der Verantwortlichen schnell in Vergessenheit geraten. Selbst wenn die rechtlichen Anforderungen zum Schutz von personenbezogenen Daten eingehalten werden, können Regeln und Dokumentationen eines nicht verhindern: Die Sorglosigkeit Einzelner im Umgang mit Software und Technik, oder konkret: das mangelnde Bewusstsein für technischen Datenschutz.
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