Brexit: Was dürfen die Niederlassungen leisten?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Nächster Stichtag in der Brexit-Saga ist der 31. Oktober 2019. Werden bis dahin weder ein Austrittsabkommen noch eine Verlängerung der Verhandlungsfrist vereinbart, kommt es zum harten Brexit: Das Vereinigte Königreich wird über Nacht zum Drittstaat. Auf den damit verbundenen Verlust ihrer Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb haben sich viele britische Versicherer inzwischen gut vorbereitet. Umfassende Rechtssicherheit ist aber noch nicht erreicht. Die EU-Versicherer stehen insbesondere vor der Frage, ob die restriktive Stellungnahme der europäischen Wertpapier- und Marktaufsicht Esma zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen etwaiger Niederlassungen im Vereinigten Königreich (sogenanntes Back-Branching) auch für die Versicherungsbranche gilt.

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