Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit dem Anfang November 2018 eingeführten Instrument der Musterfeststellungsklage können Sachverhalte, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen wie der Dieselskandal, vor Gericht gebracht werden. Allerdings können in den Verfahren keine individuellen Schadenersatzansprüche zugunsten der Verbraucher festgestellt werden. Anders wäre es auf Grundlage der deutschen Rechtsprechung auch nicht möglich. Ob die Musterfeststellungsklage dennoch ihr Ziel erreicht, die Interessen einer Vielzahl von Geschädigten durchzusetzen, bleibt abzuwarten. Die neu geschaffenen Möglichkeiten werden jedenfalls auch Auswirkungen auf Versicherer haben.
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