BDVM warnt vor ablaufenden Versicherungsverträgen

Für Versicherer und Vertriebler ist die sogenannte stillschweigende Vertragsverlängerung bei Schadenversicherungen eine angenehme Sache: Sie können sich darauf verlassen, dass – abgesehen von der vergleichsweise wechselwilligen Kfz-Kundschaft – die meisten Versicherten für Jahre oder Jahrzehnte bei ihrem Anbieter bleiben. Würde der Gesetzgeber dafür sorgen, dass Policen nach zwölfmonatiger Vertragslaufzeit auslaufen und explizit verlängert werden müssen, dürfte das die Branche erheblich treffen, sagte Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des Maklerverbands BDVM, auf der Vermittlermesse DKM. Würden nur sieben Wörter im Versicherungsvertragsgesetz geändert, müssten Versicherer und Vermittler immer wieder aufs Neue dafür sorgen, dass Bestandskunden erhalten bleiben.

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