VAG-Änderung: Zwang zur Verlustübernahme?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Durch eine Gesetzesänderung steht die Beendigung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen seit dem Sommer unter dem Genehmigungsvorbehalt der BaFin. Übergangsbestimmungen gibt es nicht. Die BaFin soll dadurch gewährleisten können, dass die Verlustübernahmepflicht der Muttergesellschaft im Niedrigzinsumfeld langfristig bestehen bleibt. Bei kritischer Prüfung – gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit – überzeugt die gesetzliche Neuregelung nicht, der Gesetzgeber schießt weit über das Ziel hinaus. Daher wird die BaFin den Genehmigungsvorbehalt sehr restriktiv anwenden müssen.

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