Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Steuerberaterhaftung ist in den vergangenen Jahren vermehrt in den Fokus gerückt. Maßgeblich für diese Entwicklung ist neben dem stetigen Wandel der steuerrechtlichen Vorschriften und höheren Anforderungen der Gerichte an die Sorgfaltspflichten auch eine höhere Klagefreudigkeit der Mandanten. Seit der Einführung der gesetzlichen Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro im Jahre 1991 hat sich der Gesamtschadenaufwand in etwa verdoppelt. Die Versicherungssumme erscheint heute nicht mehr realistisch. Steuerberater sollten ihren Versicherungsbedarf stets im Blick haben und eventuell mandatsbezogen Policen zusätzlich abschließen.
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