Das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hat nach Ansicht des Versichererverbands GDV keinerlei Auswirkungen auf Deutschland. Die rechtliche Situation hierzulande entspreche bereits seit der Abschaffung des sogenannten Policenmodells im Jahr 2008 der jetzt verkündeten Auslegung der EU-Richter, sagt Peter Präve von der Rechtsabteilung des Verbands. In Österreich hinke die Rechtslage allerdings hinterher – dort dürfte das Urteil tatsächlich einiges ändern.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo