Die Anbieter von Restschuldpolicen wollen mit einer „freiwilligen Selbstverpflichtung“ das Image dieser höchst umstrittenen Versicherungen aufpolieren. 23 Unternehmen haben sich der Initiative bereits angeschlossen. Die Selbstverpflichtung gehe über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, betont der GDV. Kunden sollen beispielsweise grundsätzlich eine Widerrufsfrist von 30 Tagen erhalten. Zudem werden Abschluss- und Verwaltungskosten einer Police ohne Stornoabschlag anteilig auf die neue Police angerechnet, wenn ein stornierter Kreditvertrag direkt durch einen neuen ersetzt wird. Vorgaben zur Höhe der Provisionen enthält das Regelwerk allerdings nicht.
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