Auf Versicherer und Vermittler kommen ab 10. März nächsten Jahres umfangreiche Offenlegungspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken zu. Dafür sorgen die sogenannte SFDR-Verordnung und die Taxonomie-Verordnung der EU. Für die Unternehmen bleibt nur wenig Zeit, sich darauf einzurichten, warnt Caroline Herkströter von der Kanzlei Norton Rose Fulbright. Neben umfangreichen Maßnahmen zur Vorbereitung sollten sich die Gesellschaften auch in das derzeit laufende Konsultationsverfahren zu den technischen Regulierungsstandards aktiv einbringen, rät sie.
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