Schon seit 2018 gibt es in der betrieblichen Altersversorgung das neue Sozialpartnermodell. Es soll eine freiere Kapitalanlage ermöglichen, den Mitarbeitern eine höhere Rendite bescheren sowie die Arbeitgeber von Haftung befreien. Aber bisher stehen Abschlüsse der Tarifparteien noch aus. Die Vorteile des Modells lassen sich aber auch in den bisherigen bAV-Durchführungswegen realisieren, glaubt Rainald Meyer, Vorstand des Betriebsrentenberaters Heubeck. Wie das funktionieren kann, erklärt er im Interview mit dem Versicherungsmonitor.
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