Der Pächter des Münchener Augustinerkellers hat sich gegen die Versicherungskammer Bayern durchgesetzt. Wegen Einbußen in der Corona-Krise muss die Gesellschaft ihm über 1 Mio. Euro aus der Betriebsschließungspolice zahlen. Das hat das Landgericht München I entschieden. Das ist ein wichtiges Signal für die 86 weiteren Verfahren, die dort inzwischen in diesem Themenkomplex anhängig sind. Das Urteil ist vor allem aus zwei Gründen bemerkenswert, findet Rechtsanwalt Mark Wilhelm.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo