FISG: Zu schnell und zu viel oder nix Neues?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das Ende Oktober vorgelegt wurde, reagiert der Gesetzgeber auf den Skandal beim Zahlungsdienstleister Wirecard. Es stehen Änderungen in vielen Bereichen an. Dazu zählen die Bilanzkontrolle, die Kompetenzen der Finanzaufsicht BaFin, die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, die internen Risiko- und Kontrollsysteme und die Übernahme von Regeln des Deutschen Corporate Governance-Kodex in das Gesetz. Während sich Banken und Zahlungsdienstleister gewaltig umstellen müssen, bringt das Gesetz für Versicherer nur wenig Neues. Dennoch lohnt ein Blick auf die Details.

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