Meinung am Mittwoch Die Frage, ob Umsatzeinbußen von Gastronomen im Corona-Lockdown durch die Betriebsschließungsversicherung (BSV) gedeckt sind, haben Gerichte bisher höchst unterschiedlich beantwortet. Je nachdem, ob die zugrundeliegenden Bedingungen eine dynamische oder statische Verweisung auf das Infektionsschutzgesetz enthalten, fielen die Urteile zugunsten oder zuungunsten der Versicherungsnehmer aus. Warum haben die einen Kunden die für sie bessere Police abgeschlossen und die anderen nicht? Damit rückt auch die Frage nach der Beraterhaftung in den Fokus.
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