EU-Vorgaben: Nicht den Kopf in den Sand stecken

Der 2018 angeschobene „EU Action Plan on Financing Sustainble Growth“ soll Versicherer, Banken und Finanzdienstleister dazu bringen, nachhaltiger zu investieren. Das Problem: Die unterschiedlichen Säulen sind nicht sehr gut aufeinander abgestimmt. So treten die Offenlegungspflichten gegenüber den Kunden schon zum 10. März 2021 in Kraft, während es eine einheitliche Definition von Nachhaltigkeit wahrscheinlich erst 2023 geben wird. Abwarten ist für die betroffenen Unternehmen aber keine Option, sagten Experten beim Nachhaltigkeitsforum der Süddeutschen Zeitung.

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