Legal Eye - Die Rechtskolumne Wenn es zum Streit zwischen D&O-Versicherern und Versicherten kommt, steht oft der Vorwurf im Raum, der Manager habe seine Pflichten wissentlich verletzt. Weil das gar nicht so einfach zu beweisen ist, gibt es eine neue Argumentation: Der Versicherte habe eine „Kardinalpflicht“ verletzt, die jeder kennen müsste. Das Argument ist ebenso trickreich wie fragwürdig.
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