Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat recht mit den Vorwürfen gegen Check24. Das haben Richter des Landgerichts Frankfurt am Main entschieden. Der Verband hatte dem Vergleichsportal vorgeworfen, nicht deutlich genug zu sagen, dass es nur einen kleinen Teil der Versicherer in seinen Vergleich von Privathaftpflichtpolicen einbezieht. Die Richter beriefen sich in dem Urteilspruch mehrfach auf den Vermittlerstatus von Check24. Das Urteil könnte also auch Bedeutung für andere Makler bekommen.
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Nachtrag 10.09.2021:
Das Gericht verpflichtete Check24, 214 Euro plus Zinsen an den VZBV zu zahlen. „Hierbei handelt es sich um einen Aufwendungsersatzanspruch, der uns durch die infolge der Rechtsverletzung ausgesprochene Abmahnung zusteht“, erklärte ein Sprecher des Verbands. Der Verband hatte das Vergleichsportal Mitte März zunächst abgemahnt, erst als Check24 darauf nicht reagierte, reichte der VZBV Klage ein.
Dass die Verbraucherschützer erst jetzt auf das Urteil aufmerksam gemacht haben, hat einen einfachen Grund, sagte der Sprecher. „Check24 hatte gegen das Urteil noch Berufung eingelegt und diese dann wieder zurückgenommen – somit war das Urteil noch nicht rechtskräftig.“
Mit einer Aussage zu den Auswirkungen auf andere Makler hielt sich der Sprecher zurück. Ein Gerichtsurteil gelte grundsätzlich nur zwischen den beiden beteiligten Parteien. Allerdings machte er darauf aufmerksam, dass der Verband aktuell ein ähnliches Verfahren gegen den Check24-Konkurrenten Verivox führt. „Dieses befindet sich momentan noch in der Berufungsinstanz“, sagte er.