Wenn Aufsichts- auf Vertriebsrecht trifft

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Wenn ein Versicherungsvertrag nicht vereinbarungsgemäß ausgeführt wird und die ursprünglich vereinbarten Prämienzahlungen unterbleiben, stellt sich die Frage nach der Stornohaftung des Vermittlers. Die Frage, was mit seiner Provision für den Vertrag in so einem Fall geschieht, ist nicht immer einfach zu beantworten – vor allem nicht dann, wenn Vertriebs- auf Aufsichtsrecht trifft. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin.

Weiterlesen:
Bitte melden Sie sich an.

Noch keinen Zugang? Ein Abonnement können Sie hier abschließen.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten von Herbert Frommes Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit