Die Absenkung des Höchstrechnungszinses zum 1. Januar 2022 hat nicht nur den Riester-Renten, sondern auch der früher beliebten Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) den Garaus gemacht. Weil ein 100-prozentiger Beitragserhalt kalkulatorisch nicht mehr darstellbar ist, bieten kaum noch Versicherer die Verträge an. Den Arbeitgebern bleibt zwar noch die Versorgungsart der beitragsorientierten Leistungszusage. Wie stark sie dabei unter die 100-Prozent-Grenze gehen dürfen, ohne vor dem Bundesarbeitsgericht zu landen, ist aber umstritten.
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