Gefährdet die US-Rechtsprechung globale Programme?

 Meinung am Mittwoch  Insbesondere in der Haftpflichtversicherung werden US-Risiken mittlerweile in internationalen Programmen mitgezeichnet, die sogenannte Single Tower Solution. Das ermöglicht eine einheitliche Schadenbearbeitung innerhalb des internationalen Netzwerks, hat aber auch Nachteile. Im Streitfall wird die Homogenität oft ausgenutzt, um exorbitante Klageforderungen in den USA zu generieren, zunehmend tauschen sich Kläger auch untereinander aus. Die Assekuranz gerät unter Zugzwang, kurz- oder mittelfristig zur doppelgleisigen Twin Tower-Deckung zurückzukehren. Das hätte auch Vorteile für Versicherungsnehmer.

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4 Antworten »

  1. Die Programmstrukturen in den USA entsprechen eher den US Risiken- so dass Versicherer als Primary oder Excess/Umbrella Versicherer besser kalkulierbare Risiken übernehmen. Die Twin Tower Lösungen sind Ende der 1990er Jahre bis auf wenige Ausnahmen verschwunden. Auf der anderen Seite wachsen seit ein paar Jahren die lokal platzierten Deckungssummen (CGL + Umbrella für die USA) so dass das Gros der Schäden sich im Rahmen der lokalen Deckungssummen bewegen. US Auto Exposures sind traditionell im Rahmen von deutschen internationalen Programmen unzureichend reflektiert worden. Neue Entwicklungen wie Datenschutzverletzungen (biometric data protection claims) in den USA haben ebenso das Potential deutschen Versicherern Kopfschmerzen zu bereiten.

    Es bleibt spannend zu sehen, wie weit die im US Markt üblichen Programmstrukturen mit niedrigeren Grunddeckungssummen und diversen Exzedenden einen Platz in europäischen Programmen finden – bei signifikanten US exponierungen.

    Die deutschen Kunden lieben diese Strukturen jedoch nicht.

    Der andere Aspekt ist die große Latenz (late development), die sich in einigen der großen US Schadenkomplexe verbirgt. Das erfordert gute IBNR – häufig unterbewertet.

    Time will tell.

    Vielen Dank. (via LinkedIn)

  2. Frau Riga-Müller ist eine top Expertin und eine sehr nette Person. 👍🏻 (via LinkedIn)

  3. US Rechtsprechung gefährdet nicht ausdrücklich internationale Programme. Letztlich leben US – Versicherer vom P/ C Geschäft tlws recht gut. Natürlich gibt es aus unserer Sicht bewertet absurde Urteile mit abstrusen Entschädigungen. Doch das Schadenaufkommen lässt sich über ideenreiche Konstrukte erträglich gestalten.

    Im Gegensatz zu den untechnischen D&O und Cyberpolicen , selbst in Dt und Europa. Diese Produkte sollten vom Markt genommen werden. (via LinkedIn)

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