Legal Eye – Die Rechtskolumne Jeden Versicherungsnehmer treffen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag. Ihre Verletzung kann für Versicherte negative Folgen haben – etwa die Leistungsfreiheit des Versicherers. Will der Versicherer einen Verhaltensverstoß sanktionieren, muss auch die Vereinbarung über die Rechtsfolgen wirksam sein, sonst bleibt der Verstoß sanktionslos. Letzteres stellte das OLG Karlsruhe kürzlich in Frage. Blick auf ein Mysterium.
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