Legal Eye – Die Rechtskolumne Anhand von fünf Fällen hat der Bundesgerichtshof kürzlich nochmals betont, dass Geschädigte bei einem Autounfall nicht das sogenannte Werkstattrisiko tragen müssen. Damit ist die Gefahr gemeint, dass die Werkstatt überhöhte Kosten für die Reparatur in Rechnung stellt. Die Entscheidung mag auf den ersten Blick vorteilhaft für die Geschädigten erscheinen, könnte jedoch langfristig zu steigenden Kfz-Versicherungsprämien führen, die auch sie treffen.
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Warum soll das Urteil zu steigenden Prämien führen? Der Versicherer kann doch bei nachgewiesenen nicht schadenbedingten Rechnungspositionen, die Verursacher in Regress nehmen.Der Versicher ist verpflichtet, Schaden von der Versichertengemeinschaft ab zu wenden. (via Linkedin)