BGH weitet Werkstattrisiko-Urteil aus

Bei einem Verkehrsunfall Geschädigte müssen weder das Werkstatt- noch das Sachverständigenrisiko tragen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil betont. Zuvor hatte er bereits entschieden, dass der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer auch dann die Werkstattrechnung in voller Höhe übernehmen muss, wenn der Betrieb überhöhte Kosten angesetzt oder nicht erbrachte Leistungen abgerechnet hat. Dasselbe gelte auch für Sachverständigengutachten, so der BGH.

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