Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Finanzämter unterschiedliche Sterbetafeln für Männer und Frauen verwenden dürfen, um Steuern zu berechnen. Das ist keine Geschlechterdiskriminierung und verstößt nicht gegen das Grundgesetz, hielten die obersten Finanzrichter fest. Auf den ersten Blick scheint das Urteil auch für Versicherer relevant, denn auch sie verwenden geschlechterspezifische Sterbetafeln. Dem ist aber nicht so. Eine Auswirkung auf die Lebensversicherung gibt es nicht.
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