Rechtsschutzversicherer werden ihre Kundschaft auch in Zukunft nicht außergerichtlich beraten dürfen. Das bayerische Justizministerium ist mit dem Vorschlag, das Rechtsdienstleistungsgesetz entsprechend zu ändern, bei den Justizministerinnen und Justizministern der übrigen Länder abgeblitzt. Versicherer wie die Arag möchten gerne in das Beratungsgeschäft einsteigen, in anderen Ländern ist ihnen das bereits erlaubt.
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