Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur organhaftungsrechtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals hat viel Aufmerksamkeit erhalten. Weniger Beachtung haben bislang hingegen die klarstellenden Ausführungen des BGH zur gesetzlichen Sperrfrist von drei Jahren gefunden, die in der Unternehmenspraxis die Möglichkeit einvernehmlicher Erledigungen von Organhaftungs- und damit korrespondierender D&O-Deckungsansprüche erheblich beeinflusst.
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