Vor kurzem ist mit einiger Verzögerung das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. Es erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheit der Bundesverwaltung und postuliert vor allem eine Vielzahl neuer Pflichten für bestimmte als „wichtig“ beziehungsweise „besonders wichtig“ eingestufte Unternehmen, erläutert Rechtsanwalt Jörg Heilmann von der Segger Rechtsanwaltsgesellschaft.
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