Bußgeldregress gegenüber Organmitgliedern – es wird (wieder) spannend

Legal Eye – Die Rechtskolumne

Während die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Kartellbußgeldregress auf sich warten lässt, sorgt das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Oktober 2025 zum Bußgeldregress für neue Dynamik: Aufgrund der nun beim Bundesgerichtshof anhängigen Revision wird sich bald der II. Zivilsenat mit der Zulässigkeit des Bußgeldregresses befassen. Auch die Reaktionen des wettbewerbsintensiven D&O-Versicherungsmarktes dürften interessant werden, schreibt Rechtsanwalt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger.

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