Während die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Kartellbußgeldregress auf sich warten lässt, sorgt das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Oktober 2025 zum Bußgeldregress für neue Dynamik: Aufgrund der nun beim Bundesgerichtshof anhängigen Revision wird sich bald der II. Zivilsenat mit der Zulässigkeit des Bußgeldregresses befassen. Auch die Reaktionen des wettbewerbsintensiven D&O-Versicherungsmarktes dürften interessant werden, schreibt Rechtsanwalt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger.
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