Ein Plädoyer für die eigene Absicherung des Managers

Legal Eye – Die Rechtskolumne

Unternehmensgebundene D&O Versicherungslösungen schützen im Zweifel das Unternehmen, aber nicht die handelnde Person. Deshalb sollte jede Führungskraft mit eigenen Policen zusätzlich ihr berufliches Risiko absichern. Welche Deckungen idealerweise zum Topmanagerschutz gehören, erläutert Stefan Steinkühler, Rechtsanwalt und Experte für Managerhaftung.

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