Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einen Sieg gegen die SV Sparkassenversicherung eingefahren. In dem Zivilverfahren ging es um ein Detail einer Vertragsklausel, das aus Sicht der Verbraucherschützer Kunden unrechtmäßig benachteiligt hatte. Der Versicherer hat die Klage nun anerkannt und die entsprechende Klausel aus seinen Policen gestrichen – was Folgen über das Stuttgarter Urteil hinaus haben könnte.
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