Ein häufig unterschätztes Risiko für Geschäftsleiter ist die Zahlung der Unternehmenssteuern, schreibt Rechtsanwalt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger. Auch wenn sie zur Erfüllung dieser Pflichten einen Steuerberater beauftragen, können sie für Fehler haftbar gemacht werden, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Hamburg zeigt.
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