Aufseher dürfen künftig Policen-Rückkäufe bei Lebensversicherern temporär unterbinden, wenn dem Unternehmen dadurch eine finanzielle Notlage droht. Das geht aus Leitlinien hervor, die die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa im Zuge des Review-Prozesses für das Aufsichtsregime Solvency II herausgegeben hat.
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