Der Cyber Resilience Act konkretisiert die Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen und beeinflusst damit auch die Bewertung von Haftungsrisiken. Gleichzeitig eröffnen sich Regressmöglichkeiten für Versicherer, schreibt Dan Schilbach von der Kanzlei Clyde & Co.
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