Viele Unternehmen dürften noch immer nicht erkannt haben, dass sie dem neuen BSI-Gesetz zur Cybersicherheit unterliegen. Die fehlende Prüfung und Umsetzung der Vorgaben kann dabei im Schadenfall auch haftungs- und deckungsrechtliche Konsequenzen haben, schreibt Dan Schilbach von der Kanzlei Clyde & Co.
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