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Risikotransfer: Kreativität und Unabhängigkeit wagen

Legal Eye – die Rechtskolumne: Angesichts der Probleme der Industrie, für neue oder komplexe Risiken klassischen Versicherungsschutz zu bekommen, rücken alternative Möglichkeiten des Risikotransfers zunehmend in den Blickpunkt. Die Rückversicherungs- und Kapitalmärkte bieten hierfür derzeit gute Rahmenbedingungen. Dennoch scheuen sich viele Risikomanager noch davor, innovative Wege der Versicherung zu gehen.

Geht es oder geht es nicht?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Versicherungsbedingungen sind für den durchschnittlichen Kunden oft unverständlich. Schon die Frage, ob er einen versicherten Schaden erlitten hat, stellt den Verbraucher vor schier unlösbare Probleme. Insbesondere die Leistungsvoraussetzungen in der Unfallversicherung sind schwer nachvollziehbar. Besserung ist nicht in Sicht, oder doch?

Schnick, Schnack, Schnuck – welcher Vertrag gilt?

Neben den klassischen Unternehmenspolicen bieten Versicherer eine Vielzahl spezieller Produkte und ergänzender Deckungsbausteine an. Für Unternehmen ist es eine große Herausforderung, passgenau aufeinander abgestimmten Deckungsschutz zu unterhalten. Ein Mittel, Überschneidungen zwischen verschiedenen Versicherungsverträgen zu vermeiden, sind so genannte Subsidiaritätsklauseln. Aber auch hier ist Vorsicht geboten.

Makler müssen genauer hinsehen

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs muss ein Makler von sich aus das zu versichernde Risiko seines Kunden vor Vertragsabschluss sorgsam prüfen. Andernfalls macht er sich haftbar. Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Sie hilft nicht nur kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben, auch Privatpersonen profitieren.

D&O: Manager bleiben auf Abwehrkosten sitzen

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Ruf der D&O-Versicherung hat in letzter Zeit aufgrund der Kritik an der Regulierungspraxis mancher Anbieter gelitten. Gegenstand der Diskussion war das Versprechen der Freistellung von Haftpflichtansprüchen gegen die Manager. Seit Neuestem streiten einige Anbieter mit den versicherten Managern über die Höhe der Abwehrkosten – und lassen sie auf erheblichen Anwaltskosten sitzen.

Formulare, Formulare

Legal Eye – die Rechtskolumne: Versicherungskunden werden mit Bergen von Papier überschüttet, das zumeist ungelesen abgeheftet wird. Gerade beim Produktinformationsblatt wurde die Chance vergeben. Statt dem Kunden auf einen Blick die wichtigsten Informationen zu liefern, wurde der Inhalt so aufgebläht, dass er nicht zum Lesen einlädt.

Nachholbedarf bei alternativer Streitbeilegung

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Streit gehört zum Tagesgeschäft von Versicherern. Umso mehr überrascht, dass sie die Streitbeilegung in Versicherungsverträgen häufig eher beiläufig regeln und die Vorteile alternativer Streitbeilegungsverfahren, insbesondere von Mediations- und Schiedsverfahren, nicht ausschöpfen. Soweit Schiedsklauseln verwendet werden, sind diese zudem nicht selten fehlerhaft oder führen zu Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung. Im Vergleich zu anderen Branchen besteht deutlicher Nachholbedarf.

Sind die so dumm oder tun sie nur so?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Diese Frage muss man sich manchmal stellen, wenn man vor dem Brief eines Versicherers sitzt, dessen Verfasser die eindeutige Rechtslage nicht zu kennen scheint. Falsche Aussagen in der Korrespondenz mit dem Kunden sind aber häufig den Bemühungen vieler Versicherer geschuldet, die Verwaltungskosten zu reduzieren. Verbraucher, die beim Versicherungsschutz nur auf den Preis schauen, sind an dieser Entwicklung nicht ganz unschuldig.

Verschenktes Potenzial in der Schadenverhandlung

Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Industrieversicherung ist von Verhandlungen geprägt, angefangen von der Vertrags- und Prämiengestaltung bis hin zur Schadenregulierung. Die Verhandlungssituationen ähneln dabei meist einem orientalischen Basar. Kein Wunder, dass weitgehend Unzufriedenheit über die Ergebnisse herrscht, beispielsweise über die Höhe von Zahlungen im Versicherungsfall. Es ist Zeit für eine veränderte Verhandlungsführung.

Schadenregulierung: Image der Versicherer in Gefahr

Legal Eye – die Rechtskolumne: Spricht man mit Vorständen von Versicherern, erfährt man stets, dass die schnelle Regulierung von Schäden die kostengünstigste sei. Es drängt sich allerdings zunehmend der Eindruck auf, dass diese Tatsache noch nicht zu allen Sachbearbeitern der Schadenabteilung durchgedrungen ist. Missionarischer Eifer im Finden von Gründen für die Ablehnung einer Leistung schadet dem Image der Branche.

Auf dem Prüfstand: Die Schadenregulierung

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Wert des Versicherungsschutzes zeigt sich im Schadensfall. Gerade die Schadenregulierungspraxis der Versicherer steht aber regelmäßig in der Kritik. Pauschale Vorwürfe sind unberechtigt und zeigen, dass das Rechtsprodukt Versicherung häufig mit einem Blankoscheck verwechselt wird.

Pseudomakler – never ending story oder happy end?

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Ein Vertreter, der den Anschein erweckt, er sei Makler, muss sich rechtlich auch als solcher behandeln lassen. Bei Maklern, die sich nicht als solche zu erkennen geben, drohen demgegenüber besondere Gefahren. Machen sie im Versicherungsantrag falsche Angaben, um einen Abschluss zu erzwingen, wird das trotzdem dem Kunden zugerechnet. Daran könnte der Bundesgerichtshof bald rütteln.

Wenn schwarze Schafe abfärben

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Wenn sich Vermittler fachlich oder charakterlich als ungeeignet erweisen, sollten Versicherer daraus Konsequenzen ziehen. Doch scheinen einige Gesellschaften das Interesse an vertriebsstarken Mitarbeitern höher zu bewerten als die Sicherung eines ordnungsgemäßen Verhaltens gegenüber den Kunden. Das schadet dem Ruf ehrbarer Vermittler und untergräbt ihre Moral.

Maklerbedingungen: Innovation ohne Verantwortung?

Legal Eye – Die Rechtskolumne: In der Industrieversicherung herrscht intensiver Wettbewerb um die Gunst der Kunden. Das gilt nicht nur unter den Versicherern, sondern auch zwischen den führenden Maklerhäusern. Sie profilieren sich dabei durch die Bereitstellung selbst entwickelter Bedingungswerke. Die Verantwortung für die Angemessenheit und Wirksamkeit der Bedingungen soll nichtsdestotrotz der Versicherer tragen. Das ist zum Scheitern verurteilt: Urheberschaft und Verantwortung sind untrennbar miteinander verbunden.

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