Legal Eye – die Rechtskolumne: Der Rechtsschutzversicherer Deurag darf nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt Kunden nicht mehr dazu zwingen, sich einer Mediation mit einem von der Gesellschaft ausgesuchten Streitschlichter zu unterziehen, bevor Kosten für die Rechtsverfolgung übernommen werden. Bleibt zu hoffen, dass die Rechtsschutzversicherer jetzt Produkte entwickeln, die ein faires außergerichtliches Verfahren in anwaltlicher Begleitung ermöglichen.
Legal Eye – Die Rechtskolumne
Krankenhaushaftpflicht – ein Hexenwerk?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Der Haftpflichtschutz im Gesundheitswesen ist ein heiß diskutiertes Thema in der Versicherungswirtschaft. Die Entwicklung der vergangenen Jahre mit erheblich steigenden Prämien für Kunden und immer weniger marktteilnehmenden Versicherern ist für beide Seiten unbefriedigend. Doch statt auf staatliche Eingriffe zu hoffen, sollten und könnten die Akteure die Situation aktiv selbst verändern.
Der Stern der Lebensversicherung sinkt
Legal Eye – die Rechtskolumne: Am 16. Juli 2014 kommt es zum Showdown in Karlsruhe. Dort erhofft sich ein Versicherter vom Bundesgerichtshof die Entscheidung, dass er die Beiträge zurückerhält, die er in seine nach dem Policenmodell abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung eingezahlt hat. Ob das Urteil Konsequenzen für die Branche hat, ist noch unklar. Nur eins ist sicher: Dem Produkt Lebensversicherung wird es alles andere als zuträglich sein.
Wünschenswerte BGH-Urteile
Legal Eye – Die Rechtskolumne: In Fragen des Versicherungsrechts kann der Bundesgerichtshof häufig keine Grundsatzurteile fällen, weil Versicherer das verhindern. Es wäre aber wünschenswert, dass die Versicherungsbranche auch Urteile hinnehmen würde, die möglicherweise nicht in ihrem Interesse ausfallen.
Versicherungsvermittlung: Nur ein Tipp?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Auf der Suche nach neuen Vertriebskanälen setzen Versicherer immer wieder auf Kooperationen mit Handelsketten oder Onlinehändlern. Die Kooperationspartner sollen dabei lediglich als sogenannte Tippgeber und nicht als Versicherungsvermittler auftreten. Solchen Praktiken hat der Bundesgerichtshof Grenzen gesetzt. Künftig bedarf es noch größerer Sorgfalt bei der Ausgestaltung des Vertriebs, damit die Grenze zur erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlung nicht überschritten wird.
Risikotransfer: Kreativität und Unabhängigkeit wagen
Legal Eye – die Rechtskolumne: Angesichts der Probleme der Industrie, für neue oder komplexe Risiken klassischen Versicherungsschutz zu bekommen, rücken alternative Möglichkeiten des Risikotransfers zunehmend in den Blickpunkt. Die Rückversicherungs- und Kapitalmärkte bieten hierfür derzeit gute Rahmenbedingungen. Dennoch scheuen sich viele Risikomanager noch davor, innovative Wege der Versicherung zu gehen.
Geht es oder geht es nicht?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Versicherungsbedingungen sind für den durchschnittlichen Kunden oft unverständlich. Schon die Frage, ob er einen versicherten Schaden erlitten hat, stellt den Verbraucher vor schier unlösbare Probleme. Insbesondere die Leistungsvoraussetzungen in der Unfallversicherung sind schwer nachvollziehbar. Besserung ist nicht in Sicht, oder doch?
Schnick, Schnack, Schnuck – welcher Vertrag gilt?
Neben den klassischen Unternehmenspolicen bieten Versicherer eine Vielzahl spezieller Produkte und ergänzender Deckungsbausteine an. Für Unternehmen ist es eine große Herausforderung, passgenau aufeinander abgestimmten Deckungsschutz zu unterhalten. Ein Mittel, Überschneidungen zwischen verschiedenen Versicherungsverträgen zu vermeiden, sind so genannte Subsidiaritätsklauseln. Aber auch hier ist Vorsicht geboten.
Makler müssen genauer hinsehen
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs muss ein Makler von sich aus das zu versichernde Risiko seines Kunden vor Vertragsabschluss sorgsam prüfen. Andernfalls macht er sich haftbar. Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Sie hilft nicht nur kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben, auch Privatpersonen profitieren.
D&O: Manager bleiben auf Abwehrkosten sitzen
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Ruf der D&O-Versicherung hat in letzter Zeit aufgrund der Kritik an der Regulierungspraxis mancher Anbieter gelitten. Gegenstand der Diskussion war das Versprechen der Freistellung von Haftpflichtansprüchen gegen die Manager. Seit Neuestem streiten einige Anbieter mit den versicherten Managern über die Höhe der Abwehrkosten – und lassen sie auf erheblichen Anwaltskosten sitzen.
Formulare, Formulare
Legal Eye – die Rechtskolumne: Versicherungskunden werden mit Bergen von Papier überschüttet, das zumeist ungelesen abgeheftet wird. Gerade beim Produktinformationsblatt wurde die Chance vergeben. Statt dem Kunden auf einen Blick die wichtigsten Informationen zu liefern, wurde der Inhalt so aufgebläht, dass er nicht zum Lesen einlädt.
Nachholbedarf bei alternativer Streitbeilegung
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Streit gehört zum Tagesgeschäft von Versicherern. Umso mehr überrascht, dass sie die Streitbeilegung in Versicherungsverträgen häufig eher beiläufig regeln und die Vorteile alternativer Streitbeilegungsverfahren, insbesondere von Mediations- und Schiedsverfahren, nicht ausschöpfen. Soweit Schiedsklauseln verwendet werden, sind diese zudem nicht selten fehlerhaft oder führen zu Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung. Im Vergleich zu anderen Branchen besteht deutlicher Nachholbedarf.
Sind die so dumm oder tun sie nur so?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Diese Frage muss man sich manchmal stellen, wenn man vor dem Brief eines Versicherers sitzt, dessen Verfasser die eindeutige Rechtslage nicht zu kennen scheint. Falsche Aussagen in der Korrespondenz mit dem Kunden sind aber häufig den Bemühungen vieler Versicherer geschuldet, die Verwaltungskosten zu reduzieren. Verbraucher, die beim Versicherungsschutz nur auf den Preis schauen, sind an dieser Entwicklung nicht ganz unschuldig.
Verschenktes Potenzial in der Schadenverhandlung
Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Industrieversicherung ist von Verhandlungen geprägt, angefangen von der Vertrags- und Prämiengestaltung bis hin zur Schadenregulierung. Die Verhandlungssituationen ähneln dabei meist einem orientalischen Basar. Kein Wunder, dass weitgehend Unzufriedenheit über die Ergebnisse herrscht, beispielsweise über die Höhe von Zahlungen im Versicherungsfall. Es ist Zeit für eine veränderte Verhandlungsführung.
Schadenregulierung: Image der Versicherer in Gefahr
Legal Eye – die Rechtskolumne: Spricht man mit Vorständen von Versicherern, erfährt man stets, dass die schnelle Regulierung von Schäden die kostengünstigste sei. Es drängt sich allerdings zunehmend der Eindruck auf, dass diese Tatsache noch nicht zu allen Sachbearbeitern der Schadenabteilung durchgedrungen ist. Missionarischer Eifer im Finden von Gründen für die Ablehnung einer Leistung schadet dem Image der Branche.



